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Channel: Pflichtverteidiger Hamburg
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Pflichtverteidiger bei U-Haft in anderer Sache

§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ist nicht so weit auszulegen, dass dem Betroffenen in jedem Verfahren ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, wenn er sich nur in einem Verfahren tatsächlich in...

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Kein Verwertungsverbot bei unterbliebener Belehrung über...

Einlassungen von Angeklagten unterliegen nicht deswegen einem absoluten Verwertungsverbot, weil sie entgegen § 136 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 StPO a.F. (jetzt: § 136 Abs. 1 Satz 5 Halbs. 2 StPO) im Rahmen...

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Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr

Bei der Beurteilung der Schwere der Tat im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO sind weitere gegen den Beschuldigten anhängige Verfahren, hinsichtlich derer eine Gesamtstrafenbildung in Betracht kommt, zu...

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Waffengleichheit: Unfähigkeit der Selbstverteidigung

Zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Verfahren mit mehreren Beschuldigten aus Gründen der Waffengleichheit. In anderen als den in § 140 Abs. 1 StPO genannten Fällen ist ein Pflichtverteidiger zu...

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Waffengleichheit: Pflichtverteidiger, wenn Nebenkläger anwaltlich vertreten ist

Ein Fall notwendiger Verteidigung liegt vor, wenn dem Angeklagten gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt wird, sich das Tatopfer dem Verfahren als Nebenkläger anschließt und sich auf eigene...

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Beweisverwertungsverbot: Beiordnung eines Pflichtverteidigers

Schwierigkeit der Rechtslage i.S. des § 140 Abs. 2 StPO ist gegeben, wenn es bei der Anwendung des materiellen oder formellen Rechts auf die Entscheidung nicht ausgetragener Rechtsfragen ankommt, oder...

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Erstklassige Pflichtverteidigung

Mehr Licht am Ende des Tunnels, auch in besonders schwierigen Verfahren. Der Beitrag Erstklassige Pflichtverteidigung erschien zuerst auf Pflichtverteidiger Hamburg.

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Wir bewahren Ihre Freiheit

Am Ende wird alles gut. Wenn nicht, ist es noch nicht das Ende. Der Beitrag Wir bewahren Ihre Freiheit erschien zuerst auf Pflichtverteidiger Hamburg.

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Vorladung oder Anklage erhalten?

Ihre Pflichtverteidiger: Rufen Sie uns jetzt an! Telefon: 040 - 2286 7173 Der Beitrag Vorladung oder Anklage erhalten? erschien zuerst auf Pflichtverteidiger Hamburg.

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Pflichtverteidigung bei Konflikt-Staatsanwalt

Unangemessenes Verhalten des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft begründet die Notwendigkeit der Verteidigung und somit die Bestellung eines Pflichtverteidigers. Der Beitrag Pflichtverteidigung...

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