Pflichtverteidiger bei U-Haft in anderer Sache
§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ist nicht so weit auszulegen, dass dem Betroffenen in jedem Verfahren ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, wenn er sich nur in einem Verfahren tatsächlich in...
View ArticleKein Verwertungsverbot bei unterbliebener Belehrung über...
Einlassungen von Angeklagten unterliegen nicht deswegen einem absoluten Verwertungsverbot, weil sie entgegen § 136 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 StPO a.F. (jetzt: § 136 Abs. 1 Satz 5 Halbs. 2 StPO) im Rahmen...
View ArticleBildung einer Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr
Bei der Beurteilung der Schwere der Tat im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO sind weitere gegen den Beschuldigten anhängige Verfahren, hinsichtlich derer eine Gesamtstrafenbildung in Betracht kommt, zu...
View ArticleWaffengleichheit: Unfähigkeit der Selbstverteidigung
Zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Verfahren mit mehreren Beschuldigten aus Gründen der Waffengleichheit. In anderen als den in § 140 Abs. 1 StPO genannten Fällen ist ein Pflichtverteidiger zu...
View ArticleWaffengleichheit: Pflichtverteidiger, wenn Nebenkläger anwaltlich vertreten ist
Ein Fall notwendiger Verteidigung liegt vor, wenn dem Angeklagten gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt wird, sich das Tatopfer dem Verfahren als Nebenkläger anschließt und sich auf eigene...
View ArticleBeweisverwertungsverbot: Beiordnung eines Pflichtverteidigers
Schwierigkeit der Rechtslage i.S. des § 140 Abs. 2 StPO ist gegeben, wenn es bei der Anwendung des materiellen oder formellen Rechts auf die Entscheidung nicht ausgetragener Rechtsfragen ankommt, oder...
View ArticleErstklassige Pflichtverteidigung
Mehr Licht am Ende des Tunnels, auch in besonders schwierigen Verfahren. Der Beitrag Erstklassige Pflichtverteidigung erschien zuerst auf Pflichtverteidiger Hamburg.
View ArticleWir bewahren Ihre Freiheit
Am Ende wird alles gut. Wenn nicht, ist es noch nicht das Ende. Der Beitrag Wir bewahren Ihre Freiheit erschien zuerst auf Pflichtverteidiger Hamburg.
View ArticleVorladung oder Anklage erhalten?
Ihre Pflichtverteidiger: Rufen Sie uns jetzt an! Telefon: 040 - 2286 7173 Der Beitrag Vorladung oder Anklage erhalten? erschien zuerst auf Pflichtverteidiger Hamburg.
View ArticlePflichtverteidigung bei Konflikt-Staatsanwalt
Unangemessenes Verhalten des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft begründet die Notwendigkeit der Verteidigung und somit die Bestellung eines Pflichtverteidigers. Der Beitrag Pflichtverteidigung...
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